ÖGK schafft faire Kostenregelung
Neue Kostenregelung für planbare Krankentransporte ab 2026
Um die Krankenbeförderung langfristig sicherzustellen, führt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ab Jänner 2026 eine faire Kostenregelung für planbare Krankentransporte ein. Die Kostenanteile betreffen ausschließlich Transporte ohne akuten medizinischen Anlass, wie etwa regelmäßige Fahrten zu Therapien, und wurden bereits mit 1. Juli 2025 eingeführt.
Für Krankentransporte ohne sanitätsdienstliche Begleitung, zum Beispiel mit Taxi oder Fahrtendienst, wird ein Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (7,55€) eingehoben. Bei Transporten mit sanitätsdienstlicher Betreuung, etwa bei liegendem Transport oder im Tragsessel, beträgt der Kostenanteil die doppelte Rezeptgebühr (15,10€).
Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten. Auch Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie Patientinnen und Patienten, die regelmäßig zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien fahren, bleiben von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Zusätzlich gilt eine jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten.
Mit dieser Regelung reagiert die ÖGK auf den starken Anstieg von Krankentransporten in den vergangenen Jahren. Ziel ist es, Krankentransporte dort einzusetzen, wo sie medizinisch notwendig sind, und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen – damit Menschen, die auf Krankenbeförderung angewiesen sind, auch künftig verlässlich versorgt werden.
Ab 26. Jänner 2026 startet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Versand von rund 84.000 Forderungsschreiben im Zusammenhang mit der im letzten Jahr beschlossenen Kostenbeteiligung zu Krankentransporten. Ein Teil dieser Verständigungen wurde bereits per e-Zustellung an Versicherte übermittelt, der Großteil erfolgt postalisch.
Mit den Schreiben an die betroffenen Versicherten informiert die ÖGK transparent über geltende Regelungen und gibt eine Kostenaufstellung. Wie bereits oben beschrieben, betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen
Anlass.
Um die finanzielle Belastung der Versicherten zu begrenzen, werden die Kostenanteile nur für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr eingehoben. Ab einem Gesamtforderungsbetrag von 151,00 Euro besteht zudem die Option einer Ratenvereinbarung.
Medizinisch indizierte Krankentransporte sind ein wichtiger Teil der Versorgung und ein verantwortungsvoller Umgang mit den bestehenden Ressourcen hilft, die Versorgung auch künftig sicherzustellen.
Quelle: Presseaussendung ÖGK, 18.12.25 und 26.1.26
| Anhang | Größe |
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| Presseaussendung ÖGK, 18.12.25 | 140.01 KB |
| Presseaussendung ÖGK, 26.1.26 | 567.81 KB |